Die Todesstrafen

Das Lebendigbegraben ist eine Strafe, die nur bei Kindesmord angewandt wird. Die Strafe wird aber auch bei Frauen und Männern angewandt, die Unzucht begangen haben. Der Täter oder Täterin wird lebendig und gefesselt in eine am Galgen ausgehobene Grube gelegt und diese über ihm zugeschüttet. Um die Wiederkehr des Gerichteten zu erschweren, legt man ihn, wie bei einem Selbstmörder, mit dem Gesicht nach unten und häuft über seinem Grab Dornengestrüpp auf. 

Das Pfählen ist eine Strafe für den Notzuchtverbrecher, wobei die Frau, welche Opfer seiner Tat ist, die ersten drei Schläge ausführen darf, den Rest erledigt der Henker. 

Das Rädern ist eine Strafe, welche bei Mördern oder Majestätsverbrechern angewandt wird. Dabei wird der Verbrecher zuerst mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt und seine Hände und Füße an Pflöcken festgebunden, unter die Glieder und den Körper kommen Hölzer, so dass er völlig hohl liegt. Der Henker zerstieß ihm dann mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückrat. Der Sterbende oder auch schon Tote wird dann durch die Speichen des Rades geflochten und das Rad steckt man auf den Galgen oder einem Pfosten. 

Das Vierteilen ist eine Strafe für Verräter an die Krone. Der Verurteilte wird mit Beinen und Armen an den Schweif der Pferde gebunden und diese werden dann auseinander getrieben.