Gesetzbuch von Estor (I)
Seine Gnaden hat folgende Vergehen im Lande Estor unter
Strafe gesetzt:
Jeder Verurteilte ist
in jedem Falle verpflichtet, die der Krone entstandenen Kosten zu ersetzen.
Jeder Angeklagte hat das Recht, innerhalb Monatsfrist vor Gericht gestellt
zu werden. Für die Unterbringung im Kerker hat er in jedem Falle selbst
aufzukommen. Sollte er die Mittel nicht haben, wird er für Arbeiten
herangezogen, die es ihm ermöglichen, die Unterbringung und seine Mahlzeiten
zu bestreiten.
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